Energieeffizienz Beratung

  • Fördermittelberatung
  • Mittelstandsberatung
  • Fördermittelberatung

    Wir beraten Sie über Optionen und Förderchancen Ihrer Projektidee und stehen Ihnen bei allen Vorgängen bis hin zur endgültigen Auszahlung der Fördermittel durchgehend mit Rat und Tat zur Seite. Denn der Weg von der Idee, über die Antragsstellung und Bewilligung, hin zur Auszahlung, ist mit unterschiedlichen Bedingungen (wie Fristen und Terminen) sowie Anforderungen (wie verschiedene Unterlagen) an Unternehmen geknüpft, die erfüllt werden müssen.

    Mittelstandsberatung

    Gerade für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ist die Energieberatung durch qualifizierte und unabhängige Berater enorm wichtig, um Energiesparpotenziale zu erkennen, Informationsdefizite abzubauen und Energieeinsparungen umzusetzen.
    Durch die Begleitung eines Energieberaters bei der Umsetzung von Maßnahmen nach Aufdeckung von Einsparpotenzialen, kann zudem die Umsetzungsquote deutlich erhöht werden. Denn bei den geförderten Energieberatungen handelt es sich um hochwertige Energieaudits nach EU-Energieeffizienzrichtlinie.
    Für die Gruppe der KMU hat der Bund das Förderprogramm „Energieberatung im Mittelstand“ geschaffen. Abhängig vom Energieverbrauch Ihres Unternehmens werden die Beratungen mit bis zu 80% des Beratungshonorars, höchstens 8.000€ beziehungsweise 1.200€ gefördert. Im Rahmen der Förderrichtlinien können sowohl Energieaudits als auch – nach erfolgtem Energieaudit Umsetzungsbegleitungen gefördert werden. Bei den Umsetzungsbegleitungen muss es sich um die Umsetzung eines im Audit festgestellten Einsparvorschlages handeln. Die Umsetzungsbegleitung umfasst (kann umfassen) Hilfestellungen bei der energetischen Fachplanung, der Ausschreibung, der Überwachung und Begleitung sowie der Abnahme und Bewertung der durchgeführten Effizienzmaßnahme.

    Leisten auch Sie mit Ihrem Unternehmen einen wesentlichen Beitrag zur Energiesicherheit und zum Klimaschutz in Deutschland. Wir begleiten Sie bei diesem Schritt gerne!

    Antragsberechtigte und nicht antragsberechtigte Unternehmen

    Antragsberechtigt sind KMU’s der gewerblichen Wirtschaft und des sonstigen Dienstleistungsgewerbes sowie Angehörige der Freien Berufe mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland, die
    1. weniger als 250 Personen beschäftigen und
    2. einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Millionen Euro haben.

    Nicht antragsberechtigt sind:
    1. Unternehmen, denen eine Entlastung im Rahmen des Spitzenausgleichs (§ 10 Stromsteuergesetz und § 55 Energiesteuergesetz) gewährt wird
    2. Unternehmen, die im laufenden oder im vergangenen Kalenderjahr einen Antrag nach den §§ 63 ff. EEG (Besondere Ausgleichsregelung) gestellt haben.

    Wie ermittelt man, ob das eigene Unternehmen antragsberechtigt ist?

    1. Mitarbeiterzahl
    2. Jahresumsatz
    3. Bilanzsumme

    siehe Leitfaden der EU zur KMU Definition.